Leistungen und Verbindlichkeit
Für neue Kunden ist die erste Besprechung unentgeltlich und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. Ohne eine anders lautende Vereinbarung werden unsere Leistungen grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Unsere Leistungen erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Abweichende oder zusätzliche Leistungen, die bei der Auftragserteilung nicht enthalten sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt.
Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher und/oder mündlicher Form , erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.
Vom Kunden angeforderte, jedoch nicht verwendete Entwürfe oder andere Leistungen sind entsprechend unseren Aufwendungen zu vergüten. Mit dieser Vergütung ist nur die Entwurfsarbeit abgegolten. Eine Verwendung solcher Entwürfe darf erst nach unserer Zustimmung und nach Abgeltung eines gesondert zu vereinbarenden Honorars erfolgen.
Honorar
Das Honorar richtet sich nach unserer Tarifliste, welche zur Zeit des Angebots gültig ist. Die im Angebot errechnete Gesamtpreise verstehen sich als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Grundlage für ein Angebot sind immer die vom Auftraggeber erhaltenen Angaben.
Zahlungskonditionen
Die Höhe des Honorars richtet sich in der Regel nach den Leistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt durch uns erbracht worden sind. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar.
Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung unserer Honorare behalten wir uns das Recht vor, unsere Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur vollständigen Begleichung zu untersagen.
Reklamationen
Reklamationen sind innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich an uns zu richten.
In jedem Fall trägt der Kunde durch die Unterzeichnung „Druckfreigabe“ die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt aller Werbe- und Kommunikationsmittel. Verzichtet der Kunde aus Termin- oder Kostengründen auf durch uns empfohlene Kontrollmittel und/oder das oben erwähnte Prozedere oder übernimmt er die Organisation und Kontrolle der Produktion von Werbe- und Kommunikationsmitteln selbst, so übernehmen wir keine Verantwortung für Beanstandungen des Ergebnisses.
Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen/Informationen vereinbarungsgemäß bei uns eintreffen und der Kunde die vereinbarten Termine für Druck - -und Produktionsfreigaben einhält.
Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, können wir keine Haftung übernehmen. Überschreitungen des Liefertermins, für welche uns kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, Stromunterbrechungen etc, sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder uns wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.
Urheberrecht / Nutzung
Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von uns geschaffenen Leistungen, bei uns verbleibt. Ohne unser ausdrückliches Einverständnis dürfen keinerlei Änderungen an unseren Arbeiten vorgenommen werden (dies betrifft auch in digitaler Form übergebene Daten). Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist unzulässig.
Mit der Begleichung des Honorars erwirbt der Kunde ein an die Erstverwendung unserer Arbeit gebundenes Nutzungsrecht. Unter Erstverwendung verstehen wir den Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese vom Kunden bei Auftragserteilung definiert wurde.
Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung (Adaptation für andere Anwendungen, geografisch erweiterte Nutzung etc.), welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist zusätzlich honorarpflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung.
Die Tätigkeit für einen Kunden können wir in unseren eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die von uns entwickelten Kommunikationsmittel in eigenen Werbeschriften abzubilden und zu beschreiben. Wir sind berechtigt, von den für den Kunden gestalteten Kommunikationsmitteln auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
Rechtsabklärungen
Im Bereich Muster- und Markenschutz ist es Obliegenheit des Auftraggebers, die rechtlichen Abklärungen vorzunehmen, welche die Rechtssicherheit in allen Belangen garantieren.
Bei allen Gestaltungselementen (Signets, Fotos, Illustrationen, Formdesign etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom Auftraggeber angeliefert wurden, gehen wir davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnen wir jegliche Verantwortung ab. Für von uns angeliefertes Material wie Bilder, Texte, Signets, Muster etc. liegt die Abklärung der Verwendungsrechte bei uns.
Teilnichtigkeit
Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand
Der gemäss diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Vertrag untersteht ausschließlich Deutschem Recht.